FahrradTagesTicket NRW
Das FahrradTagesTicket NRW berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages. Es ist nach Fahrtantritt nicht übertragbar und gilt in Nahverkehrszügen in NRW und in allen Verbundverkehrsmitteln in denen ein NRW- Verbund- oder Gemeinschaftstarif angewendet wird (ausgenommen spezielle Übergangstarife in benachbarte Verkehrsräume wie z.B. AVV-Heerlen) sowie auf den Strecken laut Anhang 1c der Tarifbestimmungen.